Wegen seiner Straffälligkeit befand sich der Gesuchsgegner vom 18. Dezember 2023 bis zum 9. Januar 2024 im Gefängnis Zürich West und vom 9. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 im Gefängnis Affoltern am Albis im Strafvollzug (MI-act. 194, 227, 259). Am 21. Februar 2024 verfügte das MIKA ZH zunächst die Wegweisung des Gesuchsgegners aus der Schweiz und gleichentags die Anordnung einer Ausschaffungshaft gegen den Gesuchsgegner ab Entlassung aus dem Strafvollzug (MI-act. 248 ff., 251 f.).