A. Am 2. Oktober 2023 wurde der Gesuchsgegner von einer Patrouille der Kantonspolizei Zürich angehalten, nachdem er bei einem Paketdiebstahl auf frischer Tat ertappt wurde (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 23 ff.). Am Folgetag wurde er wegen dieses Diebstahls mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt (MI-act. 34).