Im vorliegenden Fall sind keine Anzeichen vorhanden, die an der Ausschaffungsmöglichkeit in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Zweifel aufkommen lassen würden. Die Identität des Gesuchsgegners steht fest und die originale Identitätskarte des Gesuchsgegners ist im Dossier des SEM hinterlegt (MI-act. 102). Weiter gab der Vertreter des MIKA anlässlich der heutigen Verhandlung an, dass bei einer allfälligen Bestätigung der Ausschaffungshaft noch heute ein Flug nach Istanbul gebucht werden und die Ausschaffung des Gesuchsgegners somit spätestens im Verlauf der nächsten Woche vollzogen werden könne (Protokoll S. 3, act. 34). -6-