Mit Schreiben vom 19. Februar 2024 wurde der Gesuchsgegner vom MIKA zu einem Ausreisegespräch am 27. Februar 2024 vorgeladen (MIact. 134). Der Gesuchsgegner war diesem Gespräch unentschuldigt ferngeblieben und galt seit dem 28. Februar als verschwunden (MIact. 142, 144). Am 28. Juni 2024 reiste der Gesuchsgegner erneut über Basel illegal in die Schweiz ein. Anlässlich der durch die zuständigen Grenzbehörden durchgeführten Personenkontrolle wurde festgestellt, dass der Gesuchsgegner keine Identitätspapiere auf sich trug, rechtswidrig in die Schweiz eingereist und zu insgesamt sieben Tagen Ersatzfreiheitsstrafe ausgeschrieben war (MI-act. 155, 180).