Mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 wurde der damalige Rechtsvertreter des Gesuchsgegners vom SEM darüber informiert, dass auf das eingereichte Mehrfachgesuch nicht eingetreten werde (MI-act. 106 ff.). Die vom Gesuchsgegner am 4.Januar 2024 dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Februar 2024 abgewiesen (MI-act. 121 ff.). -3- Am 15. Februar 2024 informierte das SEM das MIKA darüber, dass der Nichteintretensentscheid des SEM am 13. Februar 2024 in Rechtskraft erwachsen sei und der Gesuchsgegner die Schweiz per 14. Februar 2024 hätte verlassen müssen (MI-act. 132 f.).