Das MIKA lud den Gesuchsgegner mit Schreiben vom 14. November 2023 zu einem Ausreisegespräch am 4. Dezember 2023 vor (MI-act. 90 f.). Anlässlich dieses Gesprächs gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, er wolle die Schweiz unter keinen Umständen in Richtung Türkei verlassen bzw. nur unter Sicherheitsgarantie (MI-act. 96 ff.). Mit Schreiben vom 4. Dezember 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, dass die gültige ID-Karte des Gesuchsgegners im Original als Beweismittel im SEM-Dossier hinterlegt sei (MI-act. 102).