Das vom Staatssekretariat für Migration (SEM) an Deutschland gestellte Wiederaufnahmegesuch wurde am 28. März 2022 abgelehnt (MIact. 10 ff.). Am 27. April 2023 lehnte das SEM das vom Gesuchsgegner gestellte Asylgesuch ab und ordnete gleichzeitig die Wegweisung des Gesuchsgegners sowie den Wegweisungsvollzug an (MI-act. 43 ff.). Die am 1. Juni 2023 gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid vom 26. Oktober 2023 ab (MIact. 65 ff.). Mit Schreiben vom 7. November 2023 informierte das SEM den Gesuchsgegner über die Neuansetzung seiner Ausreisefrist, wonach er die Schweiz bis spätestens am 8. Dezember 2023 zu verlassen habe (MIact. 85).