Der Beschwerdeführer führt zudem aus, dass er und seine Eltern nach einem erfolgten Wohnungswechsel und dem neuen Zusammenleben mit sieben weiteren Flüchtlingen es vorgezogen hätten, fortan im Fahrzeug zu schlafen, bis eine andere Lösung gefunden werde. Diese Angaben hätten ohne grossen Aufwand überprüft werden können. Der Mitteilung des Gemeinderats vom 29. Mai 2024 an die Eltern von Schulkindern ist zu entnehmen, dass der Familie des Beschwerdeführers zwar eine Unterkunft zur Verfügung gestellt worden sei, sie sich indessen geweigert hätten, diese zu beziehen. Die Familie würde nun selbständig nach einer Unterkunft suchen.