Hinweise, dass die Kantonspolizei danach weitere Abklärungen tätigte, fehlen. Erst im Schreiben der Kantonspolizei, Dienst Recht & Compliance, vom 10. Juli 2024 wird festgehalten, dass ein Augenschein der Aufnahmen der Videoüberwachung der Schule W._____ vorgenommen, die Videoaufnahme aber nicht sichergestellt worden sei. Mittlerweile sei die Aufnahme gelöscht worden. Damit bleibt auch unklar, ob und was die Kantonspolizei im Zusammenhang mit der Meldung des Vaters des Mädchens betreffend Versuchs, das Mädchen in das Fahrzeug zu ziehen, unternommen hat. Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte, ist davon auszugehen, dass sich dieses gemeldete Verhalten nicht bestätigen liess.