Am 28. Mai 2024 ging die vierte Meldung bei der Kantonspolizei ein, wonach ein Mädchen von drei Personen angesprochen worden sei und diese versucht hätten, das Mädchen in das Fahrzeug zu ziehen. Vor Ort traf die Kantonspolizei auf den Beschwerdeführer, seinen Vater und einen Bekannten. Der im Nachgang zu diesem Ereignis erlassenen Verfügung betreffend Wegweisung und Fernhaltung vom 28. Mai 2024 von sämtlichen Schulund Kindergartenanlagen in W._____ ist beim geschilderten Sachverhalt lediglich zu entnehmen, dass ein minderjähriges Mädchen auf dem Schulareal angesprochen worden sei.