Diese hätten angegeben, mit ihrer Wohnsituation unzufrieden zu sein. Nach der zweiten Meldung bei der Kantonspolizei vom 27. Mai 2024, wonach ein Fahrzeug verdächtig im Quartier herumfahre, habe die Kantonspolizei den Vater des Beschwerdeführers vor Ort angetroffen. Gleichentags ging eine weitere Meldung bei der Kantonspolizei ein, wonach ein Mädchen angesprochen worden sei und das Fahrzeug des Mannes noch vor Ort stehe. Die Kantonspolizei traf vor Ort erneut auf den Vater des Beschwerdeführers. Festzustellen ist zunächst, dass der Beschwerdeführer jeweils nicht vor Ort angetroffen werden konnte.