Vor der Wegweisung und Fernhaltung des Beschwerdeführers vom 28. Mai 2024 macht die Kantonspolizei, Dienst Recht & Compliance, insgesamt vier Ereignisse geltend, bei denen der Beschwerdeführer beim Ansprechen von Kindern beteiligt gewesen sei oder sich mit dem Fahrzeug in der Nähe von Kindern aufgehalten habe. Gemäss den Angaben in der Stellungnahme vom 3. Juli 2024 traf die Kantonspolizei nach Eingang der ersten Meldung am 21. Mai 2024 vor Ort die Eltern des Beschwerdeführers. Diese hätten angegeben, mit ihrer Wohnsituation unzufrieden zu sein.