f) Am 28. Mai 2024, um ca. 18.15 Uhr, habe der Schulleiter gemeldet, das bereits bekannte blaue Fahrzeug stehe nun bei der Sportanlage D._____, wo aktuell ein Fussballtraining mit Kindern stattfinde. Vor Ort seien der Beschwerdeführer und seine Eltern angetroffen worden. Ein strafbares Verhalten habe nicht nachgewiesen werden können.