grundsätzlich einverstanden, nicht aber mit der Begründung. Der Beschwerdeführer führt sodann aus, er und seine Eltern hätten zunächst in einem Wohnhaus gelebt, hätten dies indessen verlassen müssen und seien danach in eine Wohneinheit mit sieben weiteren Flüchtlingen eingeteilt worden. Dort hätten sich der Beschwerdeführer und seine Eltern bedroht und unsicher gefühlt. In der Folge hätten sie der Gemeinde mitgeteilt, lieber in ihrem Fahrzeug zu wohnen, bis eine Lösung gefunden würde. Seit dem 21. Mai 2024 würden der Beschwerdeführer und seine Eltern in ihrem Fahrzeug leben und die Sanitäranlagen der öffentlichen Schule nutzen. Schüler hätten sie keine angesprochen.