Mit Instruktionsverfügung vom 4. Juli 2024 stellte der instruierende Verwaltungsrichter dem Beschwerdeführer die Stellungnahme der Kantonspolizei, Dienst Recht & Compliance, zur Kenntnisnahme zu und bewilligte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Einsetzung seines Rechtsvertreters als unentgeltlicher Rechtsbeistand. Gleichzeitig setzte der Einzelrichter der Kantonspolizei, Dienst Recht & Compliance, eine Frist zur Einreichung sämtlicher in ihrer Stellungnahme erwähnten Fotos und Videoaufnahmen. Dem kam die Kantonspolizei, Dienst Recht & Compliance, mit Eingabe vom 10. Juli 2024 nach. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: