In der Folge verfügte die Kantonspolizei gegen alle drei Personen eine Wegweisung von allen Schul- und Kindergartenanlagen in W._____. Gleichentags, zu einem späteren Zeitpunkt, wurde dasselbe Fahrzeug bei einer Sportanlage in W._____, wo Kinder Fussballtraining hatten, gesichtet. Im Fahrzeug befanden sich zwei der drei zuvor weggewiesenen Personen. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs erliess die Kantonspolizei folgende Verfügung: