Es sei damit zu rechnen, dass ein Flug für den 10. Januar 2024 gebucht werden könne. Zudem wurde der Gesuchsgegner heute bereits für einen Flug angemeldet, der voraussichtlich am 10. Januar 2024 stattfinden wird (Protokoll S. 4, act. 37; act. 47 f.). Damit stehen dem Vollzug der Wegweisung zum heutigen Zeitpunkt keine Hindernisse entgegen. -6-