1. Die Haftanordnung der Gesuchstellerin vom 5. Januar 2024 sei aufzuheben und der Gesuchsgegner sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. Der Gesuchsgegner sei aufzufordern, die Schweiz sofort zu verlassen. Eventualiter seien mildere Ersatzmassnahmen anzuordnen, mit einer Meldepflicht in der Gemeinde S._____ oder bei einer polizeilichen Behörde des Kantons U._____. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: