Das Migrationsamt U._____ teilte dem MIKA gleichentags mit, dass zurzeit weder auf den Namen B._____ noch auf den Namen A._____ ein Gesuch -3- hängig sei und auch bei der Verlobten kein Eintrag im Dossier ersichtlich sei, welcher auf eine Ehevorbereitung hindeute (MI-act. 30). Auf die Nachfrage des MIKA vom 4. Januar 2024 erklärte die Gemeinde S._____, dass keine Person mit dem aktuellen oder früheren Namen des Gesuchsgegners bei der Einwohnerkontrolle registriert sei, obwohl er zur Anmeldung aufgefordert worden sei (MI-act. 31).