Am 27. Oktober 2023 reiste der Gesuchsgegner über den Flughafen R._____ in die Schweiz ein, wo er sich seither bei seiner Verlobten in S._____ aufhielt (MI-act. 12 f., 21 f., 67 ff.). Am 3. Januar 2024 um 19.35 Uhr wurde der Gesuchsgegner als Beifahrer des Fahrzeugs P._____ (BS aaa) am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn bei der Einreise in die Schweiz von einer Patrouille des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kontrolliert. Dabei wies er sich mit einem nordmazedonischen Reisepass und einer nordmazedonischen Identitätskarte, lautend auf den Namen A._____, aus (MI-act. 21 ff., 57 f.). Ein daraufhin erfolgter AFIS-Such- lauf ergab, dass der Gesuchsgegner unter dem Namen B.__