In der Folge wurde der Beschwerdeführer mit Schreiben des Instruktionsrichters vom 27. Juni 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass C._____ kein zugelassener Anwalt und damit nicht befugt sei, Eingaben im Namen und Auftrag Dritter an das Verwaltungsgericht zu unterzeichnen. C._____ könne deshalb den Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren nicht vertreten. Der Beschwerdeführer habe jedoch die Möglichkeit, die Eingabe selbst zu unterzeichnen und einzureichen. Für den Fall, dass der Beschwerdeführer eine rechtsgültig unterzeichnete Beschwerde einreiche, werde er explizit auf die (online publizierte) Praxis des Verwaltungsgerichts aufmerksam gemacht, wonach Beschwerden in der Regel als ge-