C. Gegen diese Verfügung liess der Beschwerdeführer, vertreten durch C._____, entsprechend der in der Verfügung aufgeführten Rechtsmittelbelehrung bei der Kantonspolizei Aargau schriftlich Beschwerde einreichen und verlangte die Aufhebung der Wegweisungsverfügung vom 12. Juni 2024. Offenbar übermittelte der Rechtsdienst der Kantonspolizei Aargau die entsprechende Eingabe an die Regionalpolizei Brugg. Diese reichte am 25. Juni 2024 (Postaufgabe) zusammen mit einem gleichentags verfassten Feststellungsbericht ihre Stellungnahme zur Beschwerde ein.