Mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 20. September 2023 wurde der Gesuchsgegner gestützt auf Art. 66a StGB für acht Jahre aus der Schweiz und dem gesamten Schengen-Raum verwiesen (MI-act. 146). Dieser Entscheid erwuchs in der Folge unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 150). Damit liegt nicht nur eine erstinstanzliche, sondern auch eine rechtskräftige Landesverweisung vor. 2.3. Gemäss Art. 80 Abs. 6 lit. a AIG ist die Haft zu beenden, wenn sich erweist, dass der Vollzug der Wegweisung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen undurchführbar ist.