Am 14. März 2024 nahm der Gesuchsgegner an einer Sprach- und Herkunftsanalyse (sog. LINGUA-Analyse) teil, wobei er kooperativ war und ausführlich gesprochen hat (MI-act. 234). Gleichentags gewährte ihm das MIKA das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 223 ff.). Dabei gab der Gesuchsgegner ein neues Geburtsdatum bekannt (27. Juni 1992, MI-act. 223). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft eröffnet (MI-act. 228 ff.). Die Haftanordnung wurde mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 27. März 2024 bis zum 1. Juli 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2024.25;