Mit Verfügung vom 10. Oktober 2022 lehnte das SEM das (zweite) Asylgesuch des Gesuchsgegners ab und wies ihn aus der Schweiz weg (MIact. 399 ff.). Dieser Entscheid erwuchs am 10. November 2022 unangefochten in Rechtskraft (MI-act. 410). Ferner wurde der Gesuchsgegner mit Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 20. Januar 2023 für eine Dauer von zehn Jahren des Landes verwiesen (MI-act. 440 ff.). Dieses Urteil ist ebenfalls unangefochten in Rechtskraft erwachsen (MI-act. 599). Damit liegt nicht nur ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid, sondern auch eine rechtskräftige Landesverweisung vor.