Am 30. April 2024 ersuchte das SEM die tunesischen Behörden erneut um Ausstellung eines Ersatzreisedokuments, weil das bereits ausgestellte Dokument nur 21 Tage gültig und daher für den neu angesetzten Flug nicht mehr gültig war (MI-act. 701, 743 ff.). Am 2. Mai 2024 ersuchte das SEM die französischen Behörden um erneute Überprüfung einer Rückübernahme des Gesuchsgegners (MI-act. 755 f.). Diese wurde am darauffolgenden Tag von den französischen Behörden abgewiesen (MI-act. 766 ff.).