2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 200.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 68.00, gesamthaft Fr. 268.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. -6- 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer (unter Beilage der Stellungnahme des Dienstes Recht & Compliance der Kantonspolizei vom 18. Juni 2024) die Kantonspolizei Aargau, Dienst Recht & Compliance Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten