3. Es werden keine Kosten auferlegt. -9- 4. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchsgegners seine detaillierte Kostennote im Verfahren WPR.2024.22 einzureichen. Rechtsmittelbelehrung Die Urteilsbegründung wird den Parteien zusammen mit der Rechtsmittelbelehrung zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Nächstes Haftentlassungsgesuch Der Gesuchsgegner kann frühestens nach einem Monat ab heutiger Haftüberprüfung beim MIKA ein Haftentlassungsgesuch einreichen (Art. 80 Abs. 5 AIG i.V.m. § 15 Abs. 1 EGAR).