Mit offenbar persönlich verfasstem Schreiben vom 20. Dezember 2023 ersuchte der Gesuchsgegner um Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung (MI-act. 154, 157). Am 11. Januar 2024 informierte das SEM das MIKA darüber, dass das Datum für ein Counselling mit einem Vertreter des algerischen Generalkonsulates noch nicht vorliege. Nach erfolgtem Counselling werde das algerische -3- Generalkonsulat das benötigte Ersatzreisedokument ausstellen und dem SEM zukommen lassen (MI-act. 158).