Am 10. April 2024 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner in Abwesenheit des Rechtsvertreters das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Durchsetzungshaft (MI-act. 193 ff.). Die durch das MIKA gleichentags angeordnete Verlängerung der Durchsetzungshaft wurde mit Urteil des Einzelrichter des Verwaltungsgerichts vom 17. April 2024 (WPR.2024.32; MI-act. 203 ff.) bis zum 19. Juni 2024, 12.00 Uhr, bestätigt. -4-