Am 27. März 2024 teilte das SEM dem MIKA bezüglich der Papierbeschaffung mit, dass die algerische Vertretung in Bern dem SEM mit Schreiben vom 16. März 2024 mitgeteilt habe, dass ein neuer Identitätsantrag benötigt werde. Dabei müssten die Fingerabdrücke durch das SEM neu in elektronischer Form (sog. NIST-File) übermittelt werden. Der neue Identitifizierungsantrag sei vom SEM vorbereitet worden und werde den algerischen Behörden in der ersten Aprilwoche 2024 übermittelt (MIact. 166). Auf Nachfrage des MIKA hin teilte das SEM am 9. April 2024 mit, dass die Übergabe des Antrags noch in dieser Woche erfolgen werde (MIact. 191 f.).