(Protokoll S. 3, act. 27). Auch der anlässlich der heutigen Verhandlung geäusserte Wunsch, seine im Kanton Aargau lebende Freundin heiraten zu wollen, lässt es als äusserst zweifelhaft erscheinen, dass der Gesuchsgegner tatsächlich freiwillig aus der Schweiz ausreisen wird (Protokoll S. 5, act. 29). Die Aussage des Gesuchsgegners, die Schweiz freiwillig verlassen zu wollen, erscheint somit als reine Schutzbehauptung, um der Ausschaffungshaft entgehen zu können.