1. Die Ausschaffungshaft sei aufzuheben und Herr A._____ sofort aus der Haft zu entlassen; eventualiter sei die Ausschaffungshaft für 60 Tage anzuordnen. 2. Der amtliche Rechtsvertreter sei aus der Staatskasse zu entschädigen und es sei auf die Rückforderung vom Gesuchsgegner zu verzichten. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: