B. Am 29. Mai 2024, 14.00 Uhr, wurde dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MIact. 546 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 28. Mai 2024, 16.10 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 27. August 2024, 12.00 Uhr angeordnet.