7. 7.1. Abschliessend stellt sich die Frage, ob die Haftanordnung deshalb nicht zu bestätigen sei, weil sie im konkreten Fall gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde. 7.2. Das Bundesgericht hielt mit Urteil 2C_787/2014 vom 29. September 2014, Erw. 2, fest, eine Ausschaffungshaft müsse ernsthaft geeignet sein, den Haftzweck, d.h. die Ausschaffung der inhaftierten Person, zu erreichen. Dies sei dann nicht mehr der Fall, wenn die Weg- oder Ausweisung trotz behördlicher Bemühungen nicht im Rahmen einer dem konkreten Fall -9-