3.2. Der Gesuchsgegner ist aufgrund der rechtskräftigen und obligatorischen Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 StGB (MI-act. 172 ff.) verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Wie bereits in dem Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 18. September 2023 (WPR.2023.80, Erw. II/3.2, MI-act. 256 ff.) festgestellt wurde, hat sich der Gesuchsgegner -8-