C. Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden der Gesuchsteller und der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners befragt. Die Verhandlung fand in Abwesenheit des Gesuchsgegners statt, da dieser wiederum den Transport verweigerte. D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 3, act. 35). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 3, act. 35): 1. Die angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft (richtig: Die angeordnete Ausschaffungshaft) sei nicht zu bestätigen. Der Gesuchsgegner sei aus der Haft zu entlassen.