3. Die zuletzt am 30. April 2024 verlängerte und bis zum 11. Juli 2024 bestätigte Durchsetzungshaft wird hiermit beendet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit es für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.