haft wurde durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2024 bis zum 11. Juli 2024, 12.00 Uhr, ebenfalls bestätigt (WPR.2024.42 [MI-act. 493 ff.]). Mit Schreiben vom 14. Mai 2024 reichte das algerische Konsulat dem SEM eine Liste mit identifizierten Staatsbürgern ein, darunter auch der Gesuchsgegner. Der ursprünglich als D._____, geb. tt.mm.jjjj geführte Gesuchsgegner wurde als C._____, geb. tt.mm.jjjj identifiziert (MI-act. 509 ff.). In der Folge organisierte das MIKA am 24. Mai 2024 die Durchführung einer Befragung zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 520 ff.).