2. Im vorliegenden Fall wurde dem Gesuchsgegner am 21. Mai 2024 im Anschluss an ein Ausreisegespräch das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt. In der Folge wurde er nach Eröffnung der Haftanordnung um 16.20 Uhr inhaftiert. Die mündliche Verhandlung begann am 23. Mai 2024, 11.10 Uhr; das Urteil wurde um 12.00 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden.