Mit Schreiben vom 4. März 2024 informierte der Migrationsdienst des Kantons Bern den Gesuchsgegner, dass sein Gesuch um Vorbereitung der Heirat formlos sistiert werde, da sein Beschwerdeverfahren betreffend die Frage der Scheinehe hängig sei (MI-act. 103). Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 21. Mai 2024 gab der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA zu Protokoll, er wolle nicht aus der Schweiz ausreisen (MI-act. 120 ff.).