Mit Entscheid vom 28. November 2023 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Gesuchsgegners gegen -3- den Ablehnungsentscheid des SEM ab, womit sowohl der Ablehnungs- als auch der Wegweisungsentscheid des SEM in Rechtskraft erwuchsen (MIact. 62 ff.). Am 11. November 2023 reichte der Gesuchsgegner beim Migrationsdienst des Kantons Bern ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ein (MI-act. 103).