Die verlangte Ernsthaftigkeit der Bedrohung bzw. die erhebliche Gefährdung an Leib und Leben lässt sich auch anhand der Akten nicht erstellen: Weder der Ausruf "Allahu akbar" noch eine missionarische Haltung stellen per se eine ernsthafte Bedrohung oder Gefährdung an Leib und Leben dar. "Allahu akbar" heisst sinngemäss nichts anderes, als "Gott ist gross/der Grösste". Der entsprechende Ausruf während des Gebets, wie er vorliegend getätigt wurde, ist nicht unüblich. Das MIKA vermag nicht darzulegen, inwiefern dadurch eine tatsächliche oder bloss potenzielle ernsthafte Bedrohung vorlag. Ebenso wenig wird dargetan und ist aus den Akten auch - 11 -