Konkret wird dem Gesuchsgegner vorgeworfen, er habe mehrfach "Allahu akbar" gerufen und andere Personen gefragt, ob sie Muslime seien, wobei er mutmasslich eine entsprechende Liste führe. Ausserdem habe er einem anderen Asylbewerber sein Mobiltelefon entwendet und diesem mitgeteilt, dass er das Mobiltelefon erst wieder erhalten werde, wenn er zu einem "richtigen" Muslim konvertiert sei. Ferner habe der Gesuchsgegner gegenüber einer Angestellten der Asylunterkunft kryptische Aussagen gemacht und sei ihr bis zu deren Auto gefolgt.