2. Die Haft begann am 14. Mai 2024, 12.00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 13. August 2024, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die am 13. Mai 2024 angeordnete Vorbereitungshaft gestützt auf Art. 75 AIG wird hiermit beendet. 4. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau.