B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 14. Mai 2024 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer -5- Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 167 ff., insbesondere 168 ff.). Dabei gab der Gesuchsgegner an, er sei bereit nach Tunesien auszureisen und selbständig einen Flug nach Tunesien anzutreten. Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.