Mit Verfügung vom 13. Mai 2024 ordnete das MIKA gegenüber dem Gesuchsgegner eine Vorbereitungshaft für drei Monate, bis zum 12. August 2024, an (MI-act. 144 ff.). Der Gesuchsgegner zog sein Asylgesuch am 13. Mai 2024 schriftlich zurück (MI-act. 149). Gleichentags erfolgte eine Flugbuchung für die Rückführung des Gesuchsgegners von Genf nach Djerba für den 15. Mai 2024 (MI-act. 155 ff.). Am 14. Mai 2024 wurde dem Gesuchsgegner durch das MIKA das rechtliche Gehör betreffend Wegweisung gewährt und im Anschluss die Wegweisungsverfügung eröffnet (MI-act. 167, 163 ff.).