Am 13. Mai 2024 wurde der Gesuchsgegner, bei welchem gemäss Verlaufsbericht der PDAG vom 3. Mai 2024 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde (MI-act. 151), aus der PDAG entlassen (MI-act. 128). Er wurde anschliessend dem MIKA zugeführt (MI-act. 134), wo ihm gleichentags das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Vorbereitungshaft gewährt wurde (MI-act. 139 ff.). Anlässlich dieses Gespräches gab der Gesuchsgegner an, sein Asylgesuch zurückziehen zu und nach Tunesien zurückreisen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden, dass ein Konsularbeamter Tunesiens für ihn tätig werde (MI-act. 141 f.).