Am 15. Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft W._____ die Untersuchungshaft für den Gesuchsgegner, wobei zur Begründung vorgebracht wurde, es bestehe einerseits ein Tatverdacht wegen versuchter Nötigung und Schreckung der Bevölkerung, andererseits Flucht-, Kollusi- ons- und Ausführungsgefahr (MI-act. 43).