Darüber hinaus wurde keine Affinität zu Waffen, Sprengstoff oder ähnlichem Kriegsgerät festgestellt (MIact. 81). Es wurden keine Hinweise auf ein Interesse für Gewaltstraftaten entsprechende Vorbereitungshandlungen oder extremistisches Gedankengut erkannt und keine Bilder, Banner, Fahnen, Insignien oder Konversationen in Bezug auf die islamistischen Terror-Gruppierungen IS/Daesh, Al- Qaida, Boko Haram, Al-Shabaab, Hai'at Tahrir asch-Scham (HTS) und Hizb Allah detektiert (MI-act. 81). Bei den dem Gesuchsgegner abgenommenen losen Handnotizen handelte es sich um Koran-Gebete bzw. gute Wünsche "für alle" sowie um Abschriften von Hocharabisch-Textpassagen aus dem Koran (MI-act. 81).